Steuerliche und betriebswirtschaftliche Beratung
GestaltungsberatungHauptaufgabe für uns als Steuerberater ist die kompetente Beratung in steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Fragen. Dazu gehört zuallererst eine vorausschauende Beratung, die dazu beiträgt, Entscheidungen und Gestaltungen zu optimieren,
insbesondere bei:
- Rechtsformwahl
- Unternehmensnachfolgen
- Existenzgründungen
- Finanzierungen
- Investitionen
- Liquidationen und Insolvenzen
Begleitende Beratung laufender Geschäftsprozesse
Sehr großen Wert legen wir auch auf die begleitende Beratung laufender Geschäftsprozesse, um steuerliche Risiken frühzeitig zu erkennen und damit in der Lage zu sein, rechtzeitig gegenzusteuern. Im Rahmen der Erstellung von Jahresabschlüssen und Steuererklärungen ist auf zulässige Wahlmöglichkeiten hinzuweisen und die optimale Alternative zu bestimmen.
Abwehrberatung
Selbst nach der Festsetzung von Steuern ist Beratung unerlässlich. Jede Steuerfestsetzung ist auf ihre Richtigkeit hin zu prüfen, unberechtigte Steueransprüche sind abzuwehren. Wir unterstützen Sie gerne und vertreten Sie bei:
- Betriebsprüfungen
- Einspruchs- und anderen Verfahren vor Finanzbehörden
- Klageverfahren vor FG und BFH