Unsere Tätigkeitsbereiche

  • Steuerliche und betriebswirtschaftliche Beratung

  • Jahresabschlüsse

  • EÜ-Rechnung

  • Steuererklärung

  • Finanzbuchführung

  • Lohnbuchführung

  • Insolvenzen

Ihr Team von der Steuerberaterkanzlei Prof. Dr. Ingo Heinlin

Steuerberater
Prof. Dr. Ingo Heinlin
Bernhardstraße 70
01187 Dresden (Plauen)

Telefon: +49 (351) 4766901
Fax: +49 (351) 4766904

Telefonische Erreichbarkeit:
Mo-Fr 9:00 - 17:30 Uhr

Steuerliche und betriebswirtschaftliche Beratung

Gestaltungsberatung

Hauptaufgabe für uns als Steuerberater ist die kompetente Beratung in steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Fragen. Dazu gehört zuallererst eine vorausschauende Beratung, die dazu beiträgt, Entscheidungen und Gestaltungen zu optimieren,

insbesondere bei:

  • Rechtsformwahl
  • Unternehmensnachfolgen
  • Existenzgründungen
  • Finanzierungen
  • Investitionen
  • Liquidationen und Insolvenzen

Begleitende Beratung laufender Geschäftsprozesse

Sehr großen Wert legen wir auch auf die begleitende Beratung laufender Geschäftsprozesse, um steuerliche Risiken frühzeitig zu erkennen und damit in der Lage zu sein, rechtzeitig gegenzusteuern. Im Rahmen der Erstellung von Jahresabschlüssen und Steuererklärungen ist auf zulässige Wahlmöglichkeiten hinzuweisen und die optimale Alternative zu bestimmen.

Abwehrberatung

Selbst nach der Festsetzung von Steuern ist Beratung unerlässlich. Jede Steuerfestsetzung ist auf ihre Richtigkeit hin zu prüfen, unberechtigte Steueransprüche sind abzuwehren. Wir unterstützen Sie gerne und vertreten Sie bei:

  • Betriebsprüfungen
  • Einspruchs- und anderen Verfahren vor Finanzbehörden
  • Klageverfahren vor FG und BFH

Jahresabschlüsse

Weiterer Kernbereich / Kernkompetenz unserer Berufsausübung ist die Erstellung von Jahresabschlüssen nach Handels- und Steuerrecht. Jahresabschlüsse bestehen aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung (GuV), ggf. Anhang sowie Lagebericht und sind Grundlage für Besteuerung und Beurteilung der Kreditwürdigkeit. Unsere Aufgabe ist unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften die optimale Ausnutzung von Wahlrechten und anderen Gestaltungsspielräumen.

Wir können umfangreiche Erfahrungen vorweisen für folgende Rechtsformen:

  • Kapitalgesellschaften, wie GmbH, AG, KGaA
  • Genossenschaften
  • Personenhandelsgesellschaften, wie OHG, KG, GmbH & Co. KG
  • Kaufleute
  • Vereine

und insbesondere folgende Branchen:

  • Wohnungs- und Immobilienwirtschaft
  • E-Commerce, Handel
  • Touristik
  • Informationstechnologie
  • verarbeitendes Gewerbe

EÜ-Rechnung

Einnahme-Überschussrechnung

Die selbstständig Tätigen und Gewerbetreibenden, die nicht zur Erstellung eines Jahresabschlusses verpflichtet sind, können ihren Gewinn durch eine sog. Einnahme-Überschussrechnung ermitteln. Dies betrifft sowohl Einzelunternehmer als auch Gesellschaften bürgerlichen Rechts, Partnerschaftsgesellschaften und Vereine. Wir können umfassende Erfahrung in diversen Branchen vorweisen, so z. B.

  • Heilberufe
  • Rechtsberatende Berufe
  • Ingenieure, Architekten
  • Künstler
  • Designer

Steuererklärung

Wir sind Ihnen gerne behilflich bei der Erfüllung Ihrer steuerlichen Erklärungspflichten. Unsere Tätigkeitsschwerpunkte sind vor allem die Erstellung von:

  • Einkommensteuererklärungen
  • Körperschaftsteuererklärungen
  • Gewerbesteuererklärungen
  • Umsatzsteuererklärungen einschl. EU-rechtlicher Sachverhalte
  • Erbschaft- und Schenkungsteuererklärungen

Finanzbuchführung

Bei der Erfassung und Verarbeitung der laufenden Geschäftsvorfälle unterziehen wir diese einer ersten Prüfung hinsichtlich steuerrelevanter Sachverhalte. Die Ergebnisse der Finanzbuchführung sind auf Bedürfnisse der Mandanten zugeschnittene Analysen. Dazu gehören individuell gestaltete Erfolgsrechnungen, Liquidations- und Cash-Flow-Berechnungen, Perioden- und Branchenvergleiche.

Lohnbuchführung

Unsere Arbeiten in der Lohnbuchführung beinhalten die

  • Lohn- und Gehaltsabrechnung
  • Führung von Lohnkonten
  • Meldungen zur Sozialversicherung
  • Lohnsteueranmeldungen
  • Erteilung von Bescheinigungen
  • Unterstützung bei Prüfungen

Insolvenzen

Im Rahmen unserer Berufsausübung konnten wir reichlich Erfahrung sammeln in der Erstellung von Buchführung, Jahresabschlüssen, Steuererklärungen insolventer Unternehmen unter Beachtung der insolvenzrechtlichen Besonderheiten.

Honorar

Unsere Vergütung richtet sich grundsätzlich nach der gesetzlichen Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV).